Zweijährige berufliche Grundbildung EBA

Individueller Kompetenznachweis

Bessere Chancen für Menschen ohne Berufsabschluss

Lernende, welche das Qualifikationsverfahren einer zweijährigen beruflichen Grund-bildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) nicht bestehen, haben ein Anrecht, sich ihre Kompetenzen individuell bestätigen zu lassen. Auch ausserhalb der beruflichen Grundbildung gibt es standardisierte Ausbildungen - zum Beispiel für Menschen mit einer Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung. Wer eine solche Ausbildung absolviert, soll künftig auch einen Individuellen Kompetenznachweis erhalten - ein von den Branchen anerkanntes Dokument, das sich an den Kompetenzprofilen der zweijährigen beruflichen Grundbildungen orientiert.

Seit 2004 gibt es die zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Sie vermitteln Qualifikationen für Berufe mit einfacheren Anforderungsprofilen. EBA-Lernende, welche die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) nicht bestehen, erhalten einen Individuellen Kompetenznachweis (IKN). Er bescheinigt die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in standardisierter und verständlicher Form. Der IKN ist ein wichtiges Instrument bei der Stellensuche und erleichtert den Wiedereinstieg in eine berufliche Grundbildung.

Künftig sollen auch Lernende einen IKN erhalten, die eine standardisierte zweijährige Ausbildung ausserhalb der beruflichen Grundbildung absolvieren. Die Verbundpartner (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) im Rahmen eines mit Bundesmitteln geförderten Projekts mit einer mehrjährigen Pilotphase die Voraussetzungen dafür geschaffen. Die entsprechenden Ausbildungen richten sich an Menschen, die aufgrund einer Lern- oder Leistungsbeeinträchtigung (noch) nicht in eine EBA-Grundbildung einsteigen können.

Verbundpartner für Ausweitung

Künftig wird der IKN also sowohl bei EBA-Grundbildungen als auch bei zweijährigen standardisierten Ausbildungen ausserhalb der Berufsbildung zum Einsatz kommen. Die nationalen Organisationen der Arbeitswelt entscheiden frei über den Einsatz und die Entwicklung des IKN. Die Verbundpartner (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) empfehlen ausdrücklich die Ausweitung auf Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung.

Diese Empfehlung erfolgt aus guten Gründen: Der IKN fördert die Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung, entspricht der politischen Forderung nach Integration und Inklusion und erhöht die Durchlässigkeit im Bildungssystem, indem er den Einstieg in eine berufliche Grundbildung erleichtert. Auch den Betrieben bringt der IKN Vorteile. Er dokumentiert die Handlungskompetenzen in einer vertrauten und damit leicht verständlichen Form (Orientierung am Qualifikationsprofil einer entsprechenden EBA-Grundbildung). Der IKN erleichtert also das Bewerten von Bewerbungen.

Trägerschaften stellen Antrag

Die Zulassung einer Ausbildung zum IKN ist allerdings an klare Vorgaben gebunden. Die Ausbildung muss zwei Jahre dauern, über einen standardisierten Bildungsplan verfügen und sich an den Handlungskompetenzen einer der über 50 EBA-Grundbildungen orientieren. Verlangt wird zudem, dass die vermittelten Kompetenzen mithilfe einer Lern- und Leistungsdokumentation strukturiert erfasst und beurteilt werden. Letztlich entscheidet die nationale Organisation der Arbeitswelt als Trägerin der jeweiligen EBA-Grundbildung über die Zulassung einer Ausbildung zum IKN.

Trägerschaften von zweijährigen Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung können ab sofort bei der zuständigen Organisation der Arbeitswelt einen Zulassungsantrag stellen. Wird ihm stattgeben, erarbeitet der Ausbildungsanbieter die erforderlichen Grundlagendokumente und legt diese der Organisation der Arbeitswelt zur Genehmigung vor. Eine von den Verbundpartnern erarbeitete Orientierungshilfe zeigt, wie der Zulassungsprozess sinnvoll strukturiert werden kann und wer welche Verantwortlichkeiten trägt.

Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe zum Individuellen Kompetenznachweis (IKN) wurde am
20. Juni 2018 von den Verbundpartnern (Organisationen der Arbeitswelt, Bund, Kantone) verabschiedet. Sie beschreibt, in welchen Bereichen der IKN Anwendung findet, welches Anforderungsprofil eine Ausbildung erfüllen muss, wie der Zulassungsprozess zu strukturieren ist und wie die Verantwortlichkeiten geregelt sind. Die Orientierungshilfe richtet sich an Organisationen der Arbeitswelt, welche Trägerinnen einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) sind, sowie an Trägerschaften von zweijährigen standardisierten Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung, welche eine Zulassung zum IKN beantragen wollen.

Orientierungshilfe zum individuellen Kompetenznachweis (IKN) (769 KB)

LINKS

Verzeichnis der Berufe EBA

Auf berufsberatung.ch sind alle Berufe, die mit einer zweijährigen Grundbildung erlernt werden können, aufgeführt - zusammen mit den aktuellen Informationen zu jedem Beruf.

Zum EBA-Berufsverzeichnis

Informationen des SBFI zu Grundbildungen EBA

Auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI finden Berufsbildungsfachleute weitere wichtige Dokumente zu den Grundbildungen EBA.

Zur SBFI-Website
EBA-Berufsverzeichnis des SBFI

Evaluation der zweijährigen beruflichen Grundbildung EBA

Die zweijährige berufliche Grundbildung wurde von Nov. 2009 bis Nov. 2010 im Auftrag des SBFI und der SBBK evaluiert.

Zu den Ergebnissen der Evaluation